Qualifizierung zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten sowie Fahrgerüsten

GRUNDLEHRGANG gem. BetrSichV und DGUV Information 208-016 und 201-011

Ort

ONLINESEMINAR

Seminardauer

1 Tagesseminar
08:30 bis 14:00 Uhr

Abschluss

Zertifikat der buildsafe Akademie

Teilnahmegebühren

inkl. Seminarordner, Prüfungsgebühr und Zertifikat

350,00 € netto / 420,00 € brutto

FACHMÄNNISCHE PRÜFUNG UND ABNAHME

Mehr Sicherheit auf Leitern und Tritten

Regelmäßige Wartung der technischen Geräte, aber auch die Überprüfung der Arbeitsbedingungen tragen zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei. Die einwandfreie Funktion von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten ist dabei ein nicht zu unterschätzender Bereich der Arbeitssicherheit.
Es ist die Aufgabe des Unternehmers, eine von ihm beauftragte Person zu befähigen, Tritte, Leitern und Fahrgerüste zu prüfen und damit einen ordnungsgemäßen Zustand zu garantieren. Unsere Ausbildung vermittelt Ihnen die dazu notwendige Sachkunde nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7) und der DGUV Information 208-016.

 

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern, Tritten & Fahrgerüste schriftlich bestellt werden zu können.

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Ziele und Nutzen des Seminars

Die Teilnehmenden

  • kennen nach dem Seminar die wesentlichen gültigen Vorschriften und die wichtigsten Pflichten, die sich für sie daraus ergeben, ohne mit Details aus dem Vorschriftenwerk überhäuft zu werden.
  • kennen die Anforderungen an Leitern, Tritte & Fahrgerüste.
  • erhalten die notwendige Sachkunde, um als befähigte Person Leitern, Tritte und Fahrgerüste regelmäßig prüfen zu können.
  • sind in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen der erforderlichen Prüfungen eigenständig festzulegen.
  • können nach dem Seminar die Dokumentation eigenständig führen.

 

Hinweis: Die Kenntnisse sollten alle 2 Jahre nach Abschluss der Ausbildung in einem Fortbildungslehrgang aufgefrischt werden.

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Lehrgang gemäß Betriebssicherheitsverordnung

Mit unserer Ausbildung qualifizieren Sie sich zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten sowie Fahrgerüsten gem. BetrSichV und DGUV Information 208-016 und 201-011.

Flexibel lernen

Sie erlernen die Inhalte per Teilnahme an unserem Onlineseminar. Wie in einem Präsenzseminar können Sie hier jederzeit Fragen stellen und sich mit anderen Teilnehmern austauschen.

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Sie sind auf der Suche nach einem Inhouse Seminar?

Neben unseren Online-Seminaren, führen wir auf Wunsch auch Inhouse-Seminare bei ihnen vor Ort durch.


Somit können Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt und die Schulung in der betrieblichen Umgebung durchgeführt werden. Die Teilnehmer werden dadurch besser auf firmenspezifische Bedingungen und Abläufe eingestellt.


Das benötigte Equipment stellen wir natürlich zur Verfügung.


Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Häufig gestellte Fragen

Eine befähigte Person für Leitern und Tritte trägt unmittelbar zum Arbeitsschutz und zur Sicherheit in Betrieben bei. Dabei übernimmt sie folgende Aufgaben:

  • Mängel erkennen
  • Art und Umfang der erforderlichen Prüfung erkennen
  • Richtiges Prüfverfahren anwenden

Gemäß den Anforderungen nach TRBS 1203 muss eine befähigte Person für die Prüfung von Leitern und Tritten folgende Voraussetzungen nachweisen können:

  1. Berufsausbildung oder vergleichbare Kenntnisse
  2. Berufserfahrung
  3. zeitnahe berufliche Tätigkeit.

Eine Weiterbildung zur befähigten Person für Leitern und Tritte ist gesetzlich unbegrenzt gültig. Um auf dem aktuellen Sicherheitsstand zu bleiben, empfehlen wir, alle drei Jahre eine Weiterbildung zu besuchen.

Eine jährliche Auffrischung für eine befähigte Person für Leitern und Tritte ist nicht verpflichtend. Allerdings wird es empfohlen, sich in regelmäßigem Abstand, alle drei Jahre, fortzubilden.