GRUNDLEHRGANG gem. BetrSichV und DGUV Information 208-016 und 201-011

ONLINESEMINAR
1 Tagesseminar
08:30 bis 14:00 Uhr
Zertifikat der buildsafe Akademie
inkl. Seminarordner, Prüfungsgebühr und Zertifikat
350,00 € netto / 420,00 € brutto
Regelmäßige Wartung der technischen Geräte, aber auch die Überprüfung der Arbeitsbedingungen tragen zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei. Die einwandfreie Funktion von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten ist dabei ein nicht zu unterschätzender Bereich der Arbeitssicherheit.
Es ist die Aufgabe des Unternehmers, eine von ihm beauftragte Person zu befähigen, Tritte, Leitern und Fahrgerüste zu prüfen und damit einen ordnungsgemäßen Zustand zu garantieren. Unsere Ausbildung vermittelt Ihnen die dazu notwendige Sachkunde nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7) und der DGUV Information 208-016.
Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern, Tritten & Fahrgerüste schriftlich bestellt werden zu können.
Melden Sie sich jetzt direkt an und sichern Sie sich Ihren Platz.
Ihre Anmeldung ist verbindlich.
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Ganz unverbindlich und ohne Verpflichtungen.
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Mit unserer Ausbildung qualifizieren Sie sich zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten sowie Fahrgerüsten gem. BetrSichV und DGUV Information 208-016 und 201-011.
Sie erlernen die Inhalte per Teilnahme an unserem Onlineseminar. Wie in einem Präsenzseminar können Sie hier jederzeit Fragen stellen und sich mit anderen Teilnehmern austauschen.
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Neben unseren Online-Seminaren, führen wir auf Wunsch auch Inhouse-Seminare bei ihnen vor Ort durch.
Somit können Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt und die Schulung in der betrieblichen Umgebung durchgeführt werden. Die Teilnehmer werden dadurch besser auf firmenspezifische Bedingungen und Abläufe eingestellt.
Das benötigte Equipment stellen wir natürlich zur Verfügung.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Eine befähigte Person für Leitern und Tritte trägt unmittelbar zum Arbeitsschutz und zur Sicherheit in Betrieben bei. Dabei übernimmt sie folgende Aufgaben:
Gemäß den Anforderungen nach TRBS 1203 muss eine befähigte Person für die Prüfung von Leitern und Tritten folgende Voraussetzungen nachweisen können:
Eine Weiterbildung zur befähigten Person für Leitern und Tritte ist gesetzlich unbegrenzt gültig. Um auf dem aktuellen Sicherheitsstand zu bleiben, empfehlen wir, alle drei Jahre eine Weiterbildung zu besuchen.
Eine jährliche Auffrischung für eine befähigte Person für Leitern und Tritte ist nicht verpflichtend. Allerdings wird es empfohlen, sich in regelmäßigem Abstand, alle drei Jahre, fortzubilden.