GRUNDLEHRGANG gem. BetrSichV und DGUV Information 208-016 und 201-011

ONLINESEMINAR
PRÄSENZSEMINAR
Tagesseminar
08:30 bis ca. 16:00 Uhr
Zertifikat
inkl. Seminarunterlagen, Prüfungsgebühr und Zertifikat
450,00 € netto / 535,50 € brutto
Ein Gerüst muss nach jedem Aufbau vor der ersten Benutzung durch eine Befähigte Person auf dessen sichere Funktion geprüft werden. Es ist sicherzustellen, dass die Gerüste nicht eigenmächtig verändert werden. Während der Benutzung festgestellte Veränderungen sind an den jeweiligen Aufsichtsführenden zu melden.8-016.
Das Seminar vermittelt das notwendige theoretische Wissen zur Erfüllung dieser Vorgaben.
Melden Sie sich jetzt direkt an und sichern Sie sich Ihren Platz.
Ihre Anmeldung ist verbindlich.
Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Beratungsgespräch.
Ganz unverbindlich und ohne Verpflichtungen.
Das Seminar vermittelt Ihnen das notwendige Wissen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und Abnahmen von Gerüsten durchzuführen.
Wählen Sie die für Sie passende Lernform und nehmen Sie online oder am Präsenztermin teil.
Neben unseren Online-Seminaren, führen wir auf Wunsch auch Inhouse-Seminare bei ihnen vor Ort durch.
Somit können Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt und die Schulung in der betrieblichen Umgebung durchgeführt werden. Die Teilnehmer werden dadurch besser auf firmenspezifische Bedingungen und Abläufe eingestellt.
Das benötigte Equipment stellen wir natürlich zur Verfügung.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Eine befähigte Person für Leitern und Tritte trägt unmittelbar zum Arbeitsschutz und zur Sicherheit in Betrieben bei. Dabei übernimmt sie folgende Aufgaben:
Gemäß den Anforderungen nach TRBS 1203 muss eine befähigte Person für die Prüfung von Leitern und Tritten folgende Voraussetzungen nachweisen können:
Eine Weiterbildung zur befähigten Person für Leitern und Tritte ist gesetzlich unbegrenzt gültig. Um auf dem aktuellen Sicherheitsstand zu bleiben, empfehlen wir, alle drei Jahre eine Weiterbildung zu besuchen.
Eine jährliche Auffrischung für eine befähigte Person für Leitern und Tritte ist nicht verpflichtend. Allerdings wird es empfohlen, sich in regelmäßigem Abstand, alle drei Jahre, fortzubilden.