FUNDIERTE GRUNDAUSBILDUNG LT. VORSCHRIFTEN

PRÄSENZSEMINAR
in 91174 Spalt
Halbtagesseminar
08:30 bis ca. 12:00 Uhr
personalisierte Teilnahmebescheinigung
inkl. Seminarordner, Prüfungsgebühr und Zertifikat
125,00 € netto / 148,75 € brutto
Eine Brandschutzschulung bietet Ihnen die Sicherheit, im Brandfall richtig zu handeln. Das kann lebensrettend sein: sowohl für das eigene Leben als auch für das von anderen.
Zu den Aufgaben eines Brandschutzhelfers gehört es, im Falle eines Brandes zu unterstützen und die Situation zu sichern. Zudem dient die fachkundige Person ebenfalls als Ansprechperson für die Feuerwehr und hilft bei der Prävention von Bränden. Dazu zählen auch die Unterstützung des/der Brandschutzbeauftragten sowie die Kontrolle von Arbeiten, die in Zusammenhang mit Feuergefahr stehen.
Der/Die Brandschutzhelfer:in evaluiert dabei kontinuierlich die Betriebsabläufe im Unternehmen und versucht Verbesserungsmöglichkeiten und potentielle Gefahrenquellen zu identifizieren und zu entschärfen.
In Deutschland sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, alle Beschäftigten ihres Unternehmens regelmäßig im Brandschutz zu unterweisen: Eine bestimmte Anzahl sogenannter „Brandschutzhelfer“ ist den Betrieben vorgeschrieben. Damit sind die Brandschutzschulungen und die Ausbildung zum Brandschutzhelfer grundsätzlich ein Bestandteil der Arbeitschutzunterweisungen.
Um den Brandschutzhelfer-Aufgaben gerecht werden zu können, besteht die Notwendigkeit einer entsprechenden Ausbildung.
Melden Sie sich jetzt direkt an und sichern Sie sich Ihren Platz.
Ihre Anmeldung ist verbindlich.
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Ganz unverbindlich und ohne Verpflichtungen.
In unserem Halbtagsseminar erhalten Sie das notwendige Wissen, um im Brandfall richtig zu handeln.
Im Praxisteil der Ausbildung lernen Sie den sicheren Umgang mit Feuerlöschern.
Neben unseren regulären Terminen an unserem Ausbildungsstandort in 91174 Spalt, führen wir auf Wunsch auch Inhouse-Seminare bei ihnen vor Ort durch.
Somit können Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt und die Schulung in der betrieblichen Umgebung durchgeführt werden. Die Teilnehmer werden dadurch besser auf firmenspezifische Bedingungen und Abläufe eingestellt.
Das benötigte Equipment stellen wir natürlich zur Verfügung. Für die praktische Löschübung am Feuerlöschtrainer wird eine freie Fläche von ca. 10m x 10m benötigt.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Ein:e Brandschutzbeauftragte:r kann in jedem Unternehmen benannt werden, jedoch ist es besonders ratsam, wenn die Gefährdungsbeurteilung ein erhöhtes Brandrisiko zeigt. Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2) "Maßnahmen gegen Brände" bietet Beispiele für Arbeitsbereiche mit erhöhter Brandgefahr. Dabei müssen Faktoren wie Personengefährdung, bauliche Gegebenheiten, verwendete Arbeitsverfahren und eingesetzte Arbeitsstoffe berücksichtigt werden.
Laut der Vereinigung zur Förderung des Brandschutzes (vfdb) wird empfohlen, einen Brandschutzbeauftragten einzusetzen, wenn keine speziellen Vorschriften dies explizit fordern.
Die Empfehlung sieht vor: Industrie, Handwerk, Lagerung und Transport:
Verwaltung, Dienstleistung, Handel und Verkauf:
In speziellen Fällen, wie Einkaufszentren oder Gebäuden mit gemischter Nutzung, kann die Bestellung eines/einer Brandschutzbeauftragten ebenfalls sinnvoll sein, abhängig von den spezifischen Bedingungen vor Ort.
Ein:e Brandschutzbeauftragte:r ist dafür verantwortlich, Gefahren im Betrieb zu erkennen, zu bewerten und Maßnahmen zur Schadensvermeidung zu treffen. Er oder sie berät die Unternehmensleitung in Sachen Brand- und Explosionsschutz und unterstützt beim Aufbau einer Brandschutzorganisation. Dazu gehört das Erstellen und Aktualisieren von Brandschutzordnungen, Alarm- und Evakuierungsplänen sowie die Überwachung von Brandschutzkontrollen und Betriebsbegehungen.
Zu den weiteren Aufgaben gehört die Veranlassung der Behebung von Brandschutzmängeln und das Einrichten von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall von Brandschutzeinrichtungen. Bei Bauvorhaben berät der Brandschutzbeauftragte das Unternehmen und pflegt die Zusammenarbeit mit Behörden, Berufsgenossenschaften, Versicherern und der Feuerwehr. Besonders wichtig ist die Organisation von Schulungen im Brandschutz, etwa die Ausbildung von Brandschutzhelfern und die jährliche Unterweisung aller Mitarbeitenden.
Grundsätzlich kann jede:r Mitarbeitende die Ausbildung zum/zur Brandschutzbeauftragten absolvieren, vorausgesetzt, er oder sie verfügt über eine abgeschlossene Berufsausbildung. Laut DGUV-Information 205-003 sollten Personen für diese Rolle ausgewählt werden, die über ein technisches Verständnis, Kommunikationsstärke und Zuverlässigkeit verfügen.
Die betrieblichen Abläufe und spezifischen Risiken sollten den Kandidaten bereits bekannt sein, da die Ausbildung diese nicht im Detail vermitteln kann. Eine enge Zusammenarbeit mit der Unternehmensleitung, den Mitarbeitenden und Behörden erfordert zudem ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten.
Mitarbeitende, die noch nicht lange im Unternehmen tätig sind und die betrieblichen Gefahren und Prozesse noch nicht ausreichend kennen, sollten nicht für die Ausbildung oder Bestellung als Brandschutzbeauftragter ausgewählt werden.