Qualifizierung zur befähigten Person für die Prüfung und Abnahme von Gerüsten

GRUNDLEHRGANG gem. BetrSichV und DGUV Information 208-016 und 201-011

Ort

ONLINESEMINAR

PRÄSENZSEMINAR

Seminardauer

Tagesseminar
08:30 bis ca. 16:00 Uhr

Abschluss

Zertifikat

Teilnahmegebühren

inkl. Seminarunterlagen, Prüfungsgebühr und Zertifikat

450,00 € netto / 535,50 € brutto

FACHMÄNNISCHE PRÜFUNG UND ABNAHME

Mehr Sicherheit auf Gerüsten

Ein Gerüst muss nach jedem Aufbau vor der ersten Benutzung durch eine Befähigte Person auf dessen sichere Funktion geprüft werden. Es ist sicherzustellen, dass die Gerüste nicht eigenmächtig verändert werden. Während der Benutzung festgestellte Veränderungen sind an den jeweiligen Aufsichtsführenden zu melden.8-016.

 

Das Seminar vermittelt das notwendige theoretische Wissen zur Erfüllung dieser Vorgaben.

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Ziele und Nutzen des Seminars

Die Teilnehmenden

  • kennen nach dem Seminar die wesentlichen gültigen Vorschriften und die wichtigsten Pflichten, die sich für sie daraus ergeben, ohne mit Details aus dem Vorschriftenwerk überhäuft zu werden.
  • kennen die Anforderungen an Leitern, Tritte & Fahrgerüste.
  • erhalten die notwendige Sachkunde, um als befähigte Person Leitern, Tritte und Fahrgerüste regelmäßig prüfen zu können.
  • sind in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen der erforderlichen Prüfungen eigenständig festzulegen.
  • können nach dem Seminar die Dokumentation eigenständig führen.

 

Hinweis: Die Kenntnisse sollten alle 2 Jahre nach Abschluss der Ausbildung in einem Fortbildungslehrgang aufgefrischt werden.

Gerüst-Prüfung & -Abnahme laut Gesetz

Das Seminar vermittelt Ihnen das notwendige Wissen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und Abnahmen von Gerüsten durchzuführen.

Online oder Präsenz

Wählen Sie die für Sie passende Lernform und nehmen Sie online oder am Präsenztermin teil.

Sie sind auf der Suche nach einem Inhouse Seminar?

Neben unseren Online-Seminaren, führen wir auf Wunsch auch Inhouse-Seminare bei ihnen vor Ort durch.


Somit können Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt und die Schulung in der betrieblichen Umgebung durchgeführt werden. Die Teilnehmer werden dadurch besser auf firmenspezifische Bedingungen und Abläufe eingestellt.


Das benötigte Equipment stellen wir natürlich zur Verfügung.


Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Häufig gestellte Fragen

Eine befähigte Person für Leitern und Tritte trägt unmittelbar zum Arbeitsschutz und zur Sicherheit in Betrieben bei. Dabei übernimmt sie folgende Aufgaben:

  • Mängel erkennen
  • Art und Umfang der erforderlichen Prüfung erkennen
  • Richtiges Prüfverfahren anwenden

Gemäß den Anforderungen nach TRBS 1203 muss eine befähigte Person für die Prüfung von Leitern und Tritten folgende Voraussetzungen nachweisen können:

  1. Berufsausbildung oder vergleichbare Kenntnisse
  2. Berufserfahrung
  3. zeitnahe berufliche Tätigkeit.

Eine Weiterbildung zur befähigten Person für Leitern und Tritte ist gesetzlich unbegrenzt gültig. Um auf dem aktuellen Sicherheitsstand zu bleiben, empfehlen wir, alle drei Jahre eine Weiterbildung zu besuchen.

Eine jährliche Auffrischung für eine befähigte Person für Leitern und Tritte ist nicht verpflichtend. Allerdings wird es empfohlen, sich in regelmäßigem Abstand, alle drei Jahre, fortzubilden.