Minimieren Sie die Risiken auf Ihrer Baustelle durch die Einhaltung bzw. Durchsetzung entsprechender Sicherheitsvorschriften.
Minimieren Sie jetzt die Risiken auf Ihren Baustellen durch den Einsatz eines Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators (SiGeKo). Wir stellen Ihnen ausgebildete SiGe-Koordinatoren zur Seite und unterstützten Sie so bei der fachgerechten Einhaltung von Vorschriften. Das gilt gleichermaßen für die Planungsphase als auch für die spätere Ausführungsphase.
Umgang mit Altlasten
Eins unserer Haupttätigkeitfelder ist die Koordinierung von Schadstoffsanierungen. Wir planen und koordinieren den Ausbau von Schadstoffen, wie z.B. Asbest, KMF (alte Mineralwolle) und VOC (flüchtige und organische Verbindungen) gem. BGR 128 und TRGS 519, 521 und 524. Hierbei führen wir während der Ausführung die sicherheitstechnische Überwachung der Arbeiten durch und dokumentieren diese.
Unsere Dienstleistungen:
Warum und wann einen SiGeKo?
Täglich werden in der gewerblichen Wirtschaft und in Einrichtungen der öffentlichen Hand Beschäftigte durch Unfälle verletzt. Im Jahr 2014 ereigneten sich 869.817 meldepflichtige Arbeitsunfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod zur Folge hatten.
Im Gegensatz zum Vorjahr ist die Zahl (874.514) um 0,54% gesunken 14.540 schwere Arbeitsunfälle sind zu verzeichnen, bei denen es zur Zahlung einer Rente oder eines Sterbegelds gekommen ist. Darüber hinaus haben sich 483 tödliche Arbeitsunfälle ereignet. (Quelle DGVU)
Ein entscheidendes Werkzeug im Kampf gegen Unfälle auf Baustellen, ist der Einsatz eines Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators (SiGeKo).
Seit 1. Juli 1998 gilt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV). Nach § 4 BaustellV Verordnung haben Bauherren als Veranlasser eines Bauvorhabens, für eine wesentliche Verbesserung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen zu sorgen und die Maßnahmen nach § 2 und § 3 Abs. 1 BaustellV zu veranlassen. Diese Pflicht beinhaltet auch, die Bestellung geeigneter Koordinatoren, sofern der Bauherr – mangels eigener Fachkenntnisse – die Aufgaben des Koordinators (siehe Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) – „Geeigneter Koordinator“ -Ziffer 3) nicht selbst wahrnehmen kann.
Der Bauherr hat je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen, oder gegebenenfalls auch mehrere SiGe-Koordinatoren für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung zu bestellen, wenn zu erwarten ist, dass auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Die Größe des Bauvorhabens spielt dabei keine Rolle; entscheidend ist, ob Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Der Einsatz von Nachunternehmern, d.h. von Firmen, die Teilleistungen, z.B. die Elektroinstallation, im Rahmen des Gesamtbauvorhabens selbständig ausführen, bedeutet das Vorhandensein mehrerer Arbeitgeber. Die Bestellung muss so rechtzeitig erfolgen, dass die während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens zu erfüllenden Aufgaben des SiGe-Koordinators erledigt werden können.
Ein SiGePlan ist erforderlich wenn:
Der Einsatz von Nachunternehmen bedeutet das Vorhandensein von mehreren Arbeitgebern.
Hauptsächlich leistet er die Koordinierung hinsichtlich der Vermeidung von Gefahren bei sich überschneidenden Arbeitsabläufen. Hierzu gehört die umfassende Kenntnis der Bauabläufe, der Technologie, der geplanten Bauzeiten mit Angabe der Einzelgewerke sowie der einzuhaltenden Vorschriften.
Vergleicht man andere Berufsgruppen mit den Arbeitern auf Baustellen, so sind diese einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Die Arbeit in großen Höhen, der Umgang mit schweren Maschinen oder mit Baustoffen können zu Arbeitsunfällen und Ausfallzeiten führen. Um eine gewerkeübergreifende Sicherheit auf Baustellen zu kontrollieren und zu koordinieren, ist ein SiGeKo unerlässlich. Er kontrolliert die Baustelle während des Betriebs, koordiniert vorausschauend Tätigkeiten und Einsatz notwendiger Maßnahmen, damit eine umfängliche Sicherheit auf der Baustelle gewährleistet ist.
das bedeutet im Einzelnen:
das bedeutet im Einzelnen:
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